Abdeckung und Optionen

Der Versicherer, der zur Deckung der Kosten und zur Durchführung der Bestattungs-, Bestattungs- oder Einäscherungsverfahren bestimmt ist, ist für die Zahlung der Bestattungs- oder Einäscherungskosten des Verstorbenen verantwortlich und führt auch die Verwaltung von Verfahren durch, wie z. Leistungen usw. Es ist zu beachten, dass der Versicherer den Restbetrag an die entsprechenden Begünstigten oder Erben des Verstorbenen zurückzahlen muss, wenn das versicherte Kapital die gesamten Bestattungskosten übersteigt, oder wenn das versicherte Kapital geringer ist als die entstandenen Kosten , müssen die Vermissten von den Angehörigen des Verstorbenen gedeckt werden.